Automatisch berechnete Trinkgelder sorgen auf Kreuzfahrten regelmäßig für Verwirrung. Manche Reedereien haben sämtliche Trinkgelder bereits in den Reisepreis eingerechnet. Andere buchen täglich einen empfohlenen Betrag auf das Bordkonto, den Passagiere verändern können. Wieder andere behandeln die Servicegebühr als verbindlichen Bestandteil des Reisepreises. Rechtlich und finanziell sind das drei unterschiedliche Modelle. Wer sie nicht auseinanderhält, vergleicht schnell falsche Preise oder zieht aus Gerichtsurteilen die falschen Schlüsse.

Zwangstrinkgeld, freiwilliges Trinkgeld und Inklusivpreis sind nicht dasselbe
Der häufig verwendete Begriff „Zwangstrinkgeld“ ist unpräzise. Entscheidend ist, ob eine Zahlung verbindlich, freiwillig oder bereits im Reisepreis enthalten ist. Bei einer verbindlichen Servicegebühr muss der Gast den Betrag bezahlen. Bei einem freiwilligen Trinkgeld kann er selbst über Höhe und Zahlung entscheiden. Eine weitere Variante ist ein automatisch auf das Bordkonto gesetzter Richtwert, der während der Reise reduziert oder gestrichen werden kann. Davon zu unterscheiden sind Inklusivmodelle. Hier fließt die Vergütung des Bordservices bereits in den ausgewiesenen Reisepreis ein. Eine zusätzliche tägliche Belastung des Bordkontos erfolgt dann nicht.
Was der Bundesgerichtshof zum Gesamtpreis entschieden hat
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich 2015 mit einer Kreuzfahrtwerbung, in der zusätzlich zum beworbenen Reisepreis ein festes Serviceentgelt pro Nacht verlangt wurde. Das Gericht entschied: Ist ein Serviceentgelt obligatorisch und im Voraus berechenbar, gehört es zum anzugebenden Gesamtpreis. Ein Hinweis im Kleingedruckten genügt nicht. Anbieter dürfen eine vorhersehbare Pflichtgebühr somit nicht aus dem hervorgehobenen Reisepreis herausrechnen. Diese Grundregel gilt weiterhin: Der gegenüber Verbrauchern angegebene Gesamtpreis muss alle verpflichtenden und vorhersehbaren Preisbestandteile enthalten. Das Urteil verbietet keine Trinkgelder. Es verhindert aber, dass ein unvermeidbarer Teil des Reisepreises erst durch einen Zusatzhinweis sichtbar wird.

Warum eine automatische Widerspruchslösung unwirksam sein kann
Ein zweites wichtiges Verfahren betraf eine sogenannte Trinkgeldempfehlung von zehn Euro pro Person und Nacht. Der Betrag sollte automatisch auf das Bordkonto gebucht werden. Passagiere hätten selbst zur Rezeption gehen müssen, um ihn zu kürzen oder zu streichen. Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte diese vorformulierte Klausel für unwirksam. Eine über den vereinbarten Hauptpreis hinausgehende Zahlung darf nicht allein deshalb entstehen, weil der Kunde nicht widerspricht. Dafür ist grundsätzlich eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich. Der Beschluss vom 14. Juni 2019 ist rechtskräftig.
Daraus folgt allerdings kein pauschales weltweites Verbot aller automatisch berechneten Trinkgelder. Bei internationalen Kreuzfahrten können Buchungsmarkt, Vertragsgestaltung, ausdrückliche Zustimmung und anwendbares Recht eine Rolle spielen. Für deutsche Kunden ist daher entscheidend, was vor Abschluss der Buchung tatsächlich vereinbart wurde.

Bei AIDA und Mein Schiff entstehen keine täglichen Trinkgeldbuchungen
Bei AIDA ist das Trinkgeld nach Angaben der Reederei im Reisepreis enthalten. Wer besonders guten Service zusätzlich honorieren möchte, kann freiwillig ein persönliches Trinkgeld geben. Auch bei Mein Schiff gehören Trinkgelder in sämtlichen Tarifen zu den Inklusivleistungen. Eine gesonderte tägliche Servicegebühr wird nicht auf das Bordkonto gesetzt. Für den Preisvergleich bedeutet das: Bei diesen beiden Anbietern muss keine zusätzliche Trinkgeldpauschale pro Reisetag einkalkuliert werden.
Auch MSC und Costa rechnen die Hotel-Servicegebühr in den Preis ein
MSC bezeichnet seine Gebühr weiterhin als obligatorische Hotel-Servicegebühr. Bei Buchungen über den deutschen Markt ist sie jedoch integrierter Bestandteil des Gesamtreisepreises und wird bereits zum Buchungszeitpunkt bezahlt. Sie erscheint nicht erst als überraschender Zusatz auf der Bordrechnung. Für Neubuchungen ab dem 11. Mai 2026 weist MSC bei vielen europäischen Reisen rechnerisch 12 Euro pro Nacht für Erwachsene in Standardkabinen und 16 Euro im Yacht Club aus. Diese Beträge sind jedoch Bestandteile des ausgewiesenen Gesamtpreises und keine nachträglich abwählbaren Trinkgelder.
Auch Costa hält in seinen aktuellen deutschen Reisebedingungen fest, dass die Hotel Service Charge beziehungsweise das Trinkgeld im Reisepreis enthalten ist. Davon zu unterscheiden sind Serviceaufschläge auf einzelne kostenpflichtige Leistungen an Bord. Costa berechnet beispielsweise ohne entsprechendes Paket einen Serviceaufschlag auf Getränke in Bars und Restaurants.

Bei internationalen Reedereien kommen häufig tägliche Beträge hinzu
Anders funktionieren viele US-amerikanisch geprägte Reedereien. Dort wird ein empfohlener Tagesbetrag entweder vor der Reise bezahlt oder während der Kreuzfahrt automatisch auf dem Bordkonto erfasst.
Stand 29. Juni 2026 gelten unter anderem folgende Richtwerte:
| Reederei | Regulärer Betrag pro Person und Tag | Höherwertige Kabinen |
|---|---|---|
| Holland America Line | 18 US-Dollar | 20 US-Dollar für Suiten |
| Norwegian Cruise Line | 20 US-Dollar | 25 US-Dollar für The Haven und Suiten |
| Carnival Cruise Line | 17 US-Dollar | 19 US-Dollar für Suiten |
| Disney Cruise Line | 16 US-Dollar | 27,25 US-Dollar für Concierge-Kabinen und Suiten |
Bei Holland America, Carnival und Disney können die zunächst angesetzten Beträge nach den veröffentlichten Bedingungen grundsätzlich an Bord angepasst werden. Norwegian sieht eine Anpassung insbesondere dann vor, wenn ein gemeldetes Serviceproblem nicht zufriedenstellend gelöst wurde. Bei einer siebentägigen Reise entstehen dadurch allein für den regulären Tagesbetrag häufig mehr als 100 US-Dollar pro Person. Familien müssen außerdem prüfen, ab welchem Alter die jeweilige Reederei den Betrag berechnet. Disney bezieht beispielsweise auch Kinder und Kleinkinder in seine Empfehlung ein, während Carnival Kinder unter zwei Jahren ausnimmt.
Auf Getränke und Restaurants können weitere Prozente kommen
Der tägliche Betrag deckt nicht automatisch sämtliche Serviceaufschläge ab. Viele Reedereien berechnen zusätzlich einen festen Prozentsatz auf Getränke, Spezialitätenrestaurants oder Spa-Leistungen. Die derzeit veröffentlichten Aufschläge reichen bei den betrachteten Anbietern von 15 Prozent bei bestimmten Costa-Getränkekäufen bis zu 20 Prozent bei zahlreichen Leistungen von Norwegian und Carnival. Holland America und Disney nennen für verschiedene Zusatzleistungen 18 Prozent. Vor der Buchung sollte daher nicht nur der tägliche Trinkgeldbetrag geprüft werden. Auch Getränkepakete, Restaurantpreise und sonstige Bordleistungen können einen zusätzlichen Serviceaufschlag enthalten.

Kann eine Servicegebühr an Bord gestrichen werden?
Das hängt vom gewählten Modell ab. Ist die Gebühr verbindlicher Bestandteil des Reisepreises, kann sie normalerweise nicht wie ein freiwilliges Trinkgeld gestrichen werden. Das gilt beispielsweise für die in den Gesamtpreis integrierte Hotel-Servicegebühr von MSC. Handelt es sich dagegen ausdrücklich um eine optionale Empfehlung, erlauben manche Reedereien eine Änderung während der Kreuzfahrt. Die Bedingungen und Fristen unterscheiden sich. Häufig muss die Anpassung vor der endgültigen Abrechnung bei Guest Services vorgenommen werden.
Bei AIDA oder Mein Schiff gibt es keine separate tägliche Belastung, die gestrichen werden müsste. Taucht bei einer über den deutschen Markt gebuchten Reise eine nicht vereinbarte Zusatzgebühr auf, sollten Passagiere die Belastung umgehend schriftlich beanstanden und ihre Buchungsbestätigung sichern. Bei größeren oder strittigen Beträgen kann eine Verbraucherberatung oder reiserechtliche Prüfung sinnvoll sein.
So lassen sich Kreuzfahrtpreise richtig vergleichen
Der beworbene Kabinenpreis allein reicht für einen seriösen Vergleich nicht aus. Vor der Buchung sollten Reisende fünf Punkte kontrollieren:
- Ist das Trinkgeld bereits im Gesamtpreis enthalten?
- Wird täglich ein Betrag auf das Bordkonto gebucht?
- Ist dieser Betrag verbindlich, freiwillig oder veränderbar?
- Gelten andere Sätze für Kinder oder Suiten?
- Kommen prozentuale Serviceaufschläge auf Getränke, Restaurants oder Spa-Leistungen hinzu?
Besonders wichtig ist die Buchungsbestätigung. Sie sollte den tatsächlich vereinbarten Gesamtpreis (nach Preisangabenverordnung) und alle verbindlichen Bestandteile nachvollziehbar ausweisen.


Fazit: Nicht jede Servicegebühr ist ein verbotenes Zwangstrinkgeld
Die Aussage „Zwangstrinkgeld auf Kreuzfahrten ist verboten“ ist falsch. Richtig ist: Eine obligatorische und vorhersehbare Servicegebühr muss im Gesamtpreis enthalten sein. Ein zusätzlicher Betrag darf außerdem nicht allein durch das Schweigen des Kunden vereinbart werden.
AIDA, Mein Schiff, MSC und Costa rechnen den regulären Bordservice bei deutschen Buchungen bereits in den Reisepreis ein. Bei zahlreichen internationalen Reedereien erscheinen dagegen empfohlene Tagesbeträge auf dem Bordkonto, die je nach Anbieter und Vertragsmodell angepasst werden können.
Entscheidend ist deshalb nicht die Bezeichnung als Trinkgeld, Crew Appreciation oder Hotel-Servicegebühr. Entscheidend ist, ob die Zahlung verpflichtend ist, wie sie vereinbart wurde und ob sie im ausgewiesenen Gesamtpreis steckt.
Quellen
- AIDA: Offizielle Angaben zu Trinkgeldern an Bord
- Mein Schiff: Offizielle Angaben zu den enthaltenen Trinkgeldern
- MSC Cruises: Informationen zur Hotel-Servicegebühr
- OLG Koblenz: Beschluss zur unzulässigen Trinkgeld-Widerspruchslösung



